Für die Aufnahme in die Klasse 5 des Herzog-Christoph-Gymnasiums gelten folgende Anmeldetermine:

Mittwoch 16.03.2015 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 17.03.2015 9.00 Uhr – 14.30 Uhr

Ferner bitten wir bei Fahrschülern um folgende Beachtung:

Am Anmeldetag werden auch die Formalitäten für die Schülermonatskarten abgewickelt. Hierzu benötigen wir ein Passbild Ihres Kindes sowie für die Abbuchung des monatlichen Eigenanteils Ihre Bankverbindung.

Laut Aufnahmeverordnung des Kultusministeriums ist folgendes zu beachten:

  1. Die Erziehungsberechtigten werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Anmeldung am Gymnasium erfolgversprechend ist, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schule entsprochen wird.
  2. Als Orientierungshilfe dient, dass den Anforderungen des Gymnasiums in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik ein Durchschnitt von mindestens 2,5 erreicht wird. 
  3. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind persönlich bei der Leitung des Gymnasiums an.
    ZUR ANMELDUNG SIND DIE GEBURTSURKUNDE DES KINDES, GEGEBENENFALLS DER SORGERECHTSBESCHEID UND
    DIE BESTÄTIGUNG DER GRUNDSCHULE, DIE DAS KIND BESUCHT (BLATT 4), MITZUBRINGEN.
  4. Aus der Anmeldung an einem Gymnasium kann kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an eine bestimmte Schule abgeleitet werden, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und dem Schüler zumutbar ist.
  5. Bei der Anmeldung für den bilingualen Zug am HCG ist zusätzlich das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 vorzulegen, da die Aufnahmeentscheidung für diesen Zug bei der Schule liegt.
  6. Bei der Anmeldung für die Sportklasse ist der Nachweis über das Sportabzeichen „Seepferdchen“ vorzulegen.
  7. Die Anmeldeunterlagen können auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Gleitsmann
Schulleiter
Herzog-Christoph-Gymnasium      

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