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Schuljahr 2014/15
Fehlen wegen Krankheit
- Fehlzeiten müssen innerhalb von drei Schultagen, ggf. (FL-Entscheidung) in der nächsten Unterrichtsstunde, grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden.
- Ab dem 18. Lebensjahr darf die Schülerin/der Schüler selbst abzeichnen.
- Entschuldigung an die betroffenen FL gerichtet, bei mehrtägigem Fehlen an Tutorin/den Tutor. Entsprechend wird auf der blauen Karte abgezeichnet.
- Verspätete Entschuldigungen werden als unentschuldigte Fehlzeit verbucht.
- Klausur: Entschuldigung bis zum Zeitpunkt der festgesetzten Klausur durch mündl., telefon. oder elektron. Verständigung der Schule oder direkt bei FL. Schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Nachschrift nicht verpflichtend.FL kann vergleichb. Prüfung zu späterem Zeitpunkt anberaumen.
- Klausur unentschuldigt versäumt: kann mit 0 Punkten bewertet werden.
- Unentschuldigte Fehlzeiten werden gezählt und BG mitgeteilt.
- Häufige Fehlzeiten werden im Halbjahreszeugnis vermerkt.
Beurlaubung vom Unterricht
- …nur in begründeten Fällen (z.B. Vorstellungsgespräch, Todesfall u.Ä.).
- Versäumen e. Klausur wegen Führerscheinprüfung ist nicht gestattet.
- Jede Beurlaubung rechtzeitig vor dem Termin schriftlich. 1-2 Tage kann Tutor(in) genehmigen, ab drittem Tag: Einverständnis der Schulleitung einholen.
- Keine Beurlaubung für verschiebbare Termine (z.B. Routinetermine beim Arzt, Fahrstunden), Urlaubsreisen, Berufsinformationsbörsen etc. Im Zweifel Rücksprache mit BG.
- Exkursionen werden von der verantwortlichen Lehrkraft auf dem Fehlstundenblatt abgezeichnet.
- Beurlaubungen sind keine Fehlzeiten.
- Nachgereichte Beurlaubungsanträge werden nicht akzeptiert:Fehlzeit!
Blaues Fehlstundenblatt
- Fehlen von 1 Stunde bis 1 Schultag: alle FL unterschreiben (1 Zeile pro Tag).
- Fehlen von mehreren Tagen hintereinander: Tutorin/ Tutor zeichnet mit Vorlage der schriftl. Entschuld. den Zeitraum der Abwesenheit ab (1 Zeile pro Zeitraum), dann Vorlage bei den FL (zur Abzeichnung im Kurstagebuch).
- Exkursionen zeichnet verantwortl. FL ab, nicht Erziehungsberechtigt. bzw. Schüler.
- Kürzel für Abwesenheitsgrund: k = krank; b = beurlaubt; Ex = Exkursion/ andere schul. Veranstaltung
- Vor HJ-Ende werden die blauen Karten kurzfristig eingesammelt (BG, Fh)
- Mit Beginn eines HJ werden neue/ weitere blaue Karten ausgeteilt.
(„GFS“) in JG 1 und JG 2 am HCG
Modalitäten
- Erbringung einer GFS nur in Absprache mit FL, Zeit- und Arbeitsaufwand soll einer Klausur „gleichwertig“ sein.
- Eine GFS ersetzt keine der obligatorischen Klausuren.
- Einsatz mindestens zweier unterschiedlicher Methoden (z. Bsp. (mind. 20-minütiges) Referat, Lernen durch Lehren, Hausarbeit, Experimentelles Arbeiten, mdl. Prüfung, …) in drei (maximal vier) verschiedenen Fächern.
- Schülerin/ Schüler verpflichtet sich zur Beachtung vorgegeb. Zeiträume und Fristen.
- Die GFS sollen in den ersten 3 Halbjahren erbracht werden.
- Ende 1. HJ (JG 1) müssen alle drei GFS festgelegt, es soll möglichst bereits eine GFS gehalten worden sein.
- Änderungen der Planung nur in Ausnahmen mit Absprache der beteiligten FL in schriftlicher Form.
- Bei Nichteinhaltung des GFS-Termins ist die Vorgehensweise die gleiche wie bei Klausurterminen.
- Wird auch ein vom FL angebotener Ersatztermin nicht eingehalten: 0 Punkte.
- Eine (mögliche) vierte GFS wird nach Absprache mit FL spätestens 6 Wochen vor einem HJ-Ende festgelegt.
- Alle GFS müssen vor dem Schriftlichen Abitur abgeleistet sein. Die Kontrolle erfolgt durch Tutor(in) bzw. AL der Oberstufe in vorgegeb. Zeiträumen.
Durchführung:
- Die FL geben zu Beginn des ersten Kurshalbjahres Schülerinnen und Schülern bekannt, welche Themen und Methoden in ihrem Fach/ Kurs möglich sind und welche Beurteilungskriterien für die GFS gelten. Der Fachlehrer zeigt sein Einverständnis mit Thema, Methode und Zeitplan durch Abzeichnen im Planungsbogen.
- Vor Halten der GFS versichert die Schülerin/ der Schüler durch Unterschrift die eigenständige Anfertigung der GFS und führt Quellen und Hilsfmittel vollständig auf.
- Der Planungsbogen wird ausgefüllt zu festen Terminen zur Kontrolle abgegeben.
- Die vom FL ausgefüllte und mit Schulstempel und Unterschriften versehene Bescheinigung über eine erbrachte GFS leitet der Schüler/ die Schülerin an den/ die Tutor(in) weiter.
- Spätestens nach der Schriftlichen Abiturprüfung erfolgt die Rückgabe der Leistungsnachweise an den/die Schüler(in).