Rechtliche Grundlagen zum Elternbeirat
Auszug aus dem Schulgesetz Baden-Württemberg
§ 57 Elternbeirat
- Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.
Elternbeirat
Der ELTERNBEIRAT besteht aus jeweils zwei gewählten Vertretern der einzelnen Klassen. Er tritt wenigstens zweimal im Jahr zur ELTERNBEIRATSSITZUNG zusammen. Hier geht es zu den Protokollen dieser Sitzungen (Anmeldung erforderlich). Er hat beratende, empfehlende […]